Völlig unabhängig davon, wie man das politische Handeln von Benjamin Netanjahu und Joaw Galant beurteilt, sie gehören beide als durch freie, gleiche und geheime Wahlen legitimierte Politiker einer liberalen Demokratie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Internationalen Strafgerichtshofs. Denn der Staat Israel verfügt über einen funktionierenden Rechtsstaat. Sollten also während des laufenden Gaza-Kriegs seitens der israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) tatsächlich Kriegsverbrechen begangen worden sein oder noch begangen werden, wird die israelische Justiz sie nach Kriegsende verfolgen und aburteilen.
Der Internationale Strafgerichtshof ist geschaffen worden, um die Verfolgung und Aburteilung von Verbrechen überall dort zu gewährleisten, wo Länder über keine funktionierenden Rechtsstaaten verfügen. Deshalb war er für die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien zuständig und ist es bis heute für viele afrikanische Staaten und für die Russische Föderation.
Es ist bezeichnend, dass der heutige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, drei Hamas-Terroristen und zwei demokratisch legitimierte israelische Politiker in einem Atemzug, gewissermaßen in einem Abwasch verfolgt https://www.nius.de/articles/hinter-dem-strafantrag-gegen-netanjahu-steckt-politisches-kalkuel/f46c5d2e-caf9-4027-9be5-ec20eeb14a3f. Terroristen und westliche Politiker abstrakt am gleichen Rechtsgrundsatz zu messen, ignoriert die Tatsache, dass die einen totalitäre Willkür walten lassen können, während die anderen gar nicht in der Lage wären, offen rechtswidrige Befehle und Anweisungen zu erteilen, ohne dass ihnen entweder wer aus dem eigenen Kabinett in den Arm fällt oder die Untergebenen die Befehle nicht befolgen. Netanjahu und Galant sind Vertreter eines Kriegskabinetts, in dem auch Vertreter der politischen Opposition sitzen. Stünde nicht Netanjahu an der Kabinettsspitze, sondern ein Vertreter der politischen Opposition, sähe die Kriegsführung der IDF in Gaza nicht anders aus als sie das gegenwärtig vernünftigerweise und rational nachvollziehbar tut.
Es ist bezeichnend, dass sich Regierungssprecher Steffen Hebestreit zur Versicherung hinreißen ließ, Benjamin Netanjahu würde verhaftet, wenn er deutschen Boden beträte. Denn erstens sind die Haftbefehle des Chefanklägers noch gar nicht bestätigt (und werden das hoffentlich auch nicht) und zweitens steht eine Deutschlandreise Netanjahus überhaupt nicht an. Wozu also dieser vorauseilende Gehorsam? Eben!